ALLGEMEINE BEDINGUNGEN MARRÉ GmbH
MARRÉ GmbH
www.marre.at
office@marre.at
+436766806897
Carlbergergasse 105/4/2, 1230 Wien
Commercial Register Number: 570873w
IBAN: AT93 1400 0050 1035 3167
Verwendungszweck:
Gebuhren/Kosten FN570873 w, 007 73 Fr 45120/21 x, 00001
1. INHALT UND PREIS DER VEREINBARUNG
1. INHALT UND PREIS DER VEREINBARUNG
MARRÉ GmbH als Reiseveranstalter garantiert die Durchführung des Arrangements gemäß der von Ihnen erhaltenen Beschreibung und wird es vollständig wie beschrieben umsetzen, außer in Ausnahmefällen (Krieg, Aufruhr, Streiks, Terroranschläge, sanitäre Einrichtungen, Naturkatastrophen usw.) oder unvorhergesehen Verkehrs- und Zollschwierigkeiten sowie lokale Feiertage. Der Inhalt des Pakets besteht, in der Preis des Pakets beinhaltet alles, was die MARRÉ GmbH im Reiseprogramm im Abschnitt: DER PREIS DES ARRANGEMENTS BEINHALTET. Sonderleistungen sind Leistungen, die nicht im Arrangement preis enthalten sind. Wahl- und Sonderleistungen, die während des Aufenthaltes vom Reisenden gewünscht werden und erbracht werden können, werden an den Reiseleiter oder Vertreter der MARRÉ GmbH in der Währung des Landes bezahlt, in dem sie erbracht werden. Die Preise der Arrangements, die auch in Fremdwährungen veröffentlicht sind, werden neu berechnet und zum Verkaufskurs der CNB am Tag der Zahlung bezahlt, wenn sie vor der Reise bezahlt werden. Die MARRÉ GmbH behält sich das Recht vor, die veröffentlichten Preise im Falle einer Erhöhung der Preise für Unterkunft, Verpflegung, Transport und andere Dienstleistungen oder im Falle einer Erhöhung des Wechselkurses, der der Berechnung des Arrangementpreis zugrunde liegt, zu erhöhen der Tag der Berechnung für jedes Arrangement.
2. ANMELDUNG UND ZAHLUNGEN
Reiseanträge werden in der Geschäftsstelle der MARRÉ GmbH sowie telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen. Beim Check-in zahlt der Reisende nach Vereinbarung mit dem Vermittler, sofern im individuellen Programm nichts anderes angegeben ist.
3. KATEGORISIERUNG UND DIENSTBESCHREIBUNG
Die angebotenen Unterkünfte, Restaurants, Transportmittel usw. stehen unter der Aufsicht lokaler Tourismusorganisationen, die Standards der Unterkünfte und Dienstleistungen sind in jedem Land unterschiedlich und nicht vergleichbar. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für schriftliche oder mündliche Informationen, die nicht mit der Leistungsbeschreibung in jedem Programm separat übereinstimmen.
4. PROGRAMMÄNDERUNGEN
Die MARRÉ GmbH kann das Programm ganz oder teilweise stornieren, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände vor und während seiner Laufzeit eintreten (siehe Punkt 1.). Eine vertraglich vereinbarte Unterkunft kann auf Kosten des Veranstalters nur durch eine Unterkunft derselben oder mehrerer Kategorien ersetzt werden.
5. AUSSCHLUSSRECHT DER MARRÉ GmbH
Die MARRÉ GmbH kann ein Arrangement stornieren, wenn sich nicht eine für ein bestimmtes Arrangement vorgesehene ausreichende Anzahl von Teilnehmern anmeldet. Die MARRÉ GmbH ist verpflichtet, alle Kunden mindestens 7 Tage vor Reiseantritt über die Stornierung zu informieren und den für das Arrangement gezahlten Betrag vollständig zurückzuerstatten.
6. STORNIERUNG DER REISE DURCH DEN PASSAGIER
Wenn der Reisende das Arrangement stornieren möchte, muss er dies schriftlich tun.
7. PFLICHTEN DES REISENDEN
Der Reisende ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er persönlich, seine Dokumente und sein Eigentum den Bedingungen entsprechen, die die Grenz-, Zoll-, Gesundheits- und sonstigen Vorschriften seines eigenen Landes und des Landes, in das er reist, vorsehen. Der Reisende ist verpflichtet, sich in Gastronomie- und Hotelbetrieben an die Hausordnung zu halten und mit den Vertretern der Veranstalter und Leistungsträger nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten haftet der Fahrgast gegenüber dem Veranstalter für den entstandenen Schaden.
8. GEPÄCK
Der Transport des Gepäcks erfolgt auf Risiko des Passagiers durch persönliche oder regelmäßige Transportmittel, daher wird empfohlen, das Gepäck bei einer Versicherungsgesellschaft zu versichern. MARRÉ GmbH ist nicht verantwortlich für zerstörtes oder verlorenes Gepäck, ebenso wenig wie für Diebstahl von Gepäck oder Wertgegenständen in einem Hotel (Schließfachvermietung) oder Bus empfohlen. Der Reisende sendet die Schadens- oder Verlustmeldung an den Beförderer oder an die Rezeption des Beherbergungsbetriebes, je nachdem, wo die Beschädigung oder der Verlust eingetreten ist.
9. LÖSUNG VON BESCHWERDEN
Jeder Reisende, der den Vertrag abgeschlossen hat, hat das Recht, sich über die nicht durchgeführte vertraglich vereinbarte Leistung zu beschweren. Jeder Fahrgast reicht eine Beschwerde separat schriftlich ein. Die MARRÉ GmbH akzeptiert keine Gruppenkommentare im Verfahren. Der Fahrgast reklamiert die unangemessene Leistung unverzüglich an Ort und Stelle bei der Reisebegleitung oder dem Vertreter der MARRÉ GmbH, andernfalls beim Leistungsträger. Der Reisende ist verpflichtet, mit der Reiseleitung bzw. dem Vertreter der MARRÉ GmbH und dem Leistungsträger nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, um die Ursachen der Beanstandung zu beseitigen. Nimmt der Fahrgast die angebotene Lösung der Reklamation vor Ort, die der kostenpflichtigen Leistung entspricht, nicht an, wird die MARRÉ GmbH die Reklamation des nachfolgenden Fahrgastes nicht annehmen oder darauf reagieren. Ist der Grund der Beanstandung nicht behoben, hat der Reisende mit der Reiseleitung oder dem Vertreter der MARRÉ GmbH oder dem Leistungsträger ein schriftliches Protokoll in zweifacher Ausfertigung zu erstellen, das beide zu unterzeichnen sind. Spätestens 8 Tage nach Rückkehr von der Reise reklamiert der Reisende schriftlich bei der Verkaufsstelle, an der er das Arrangement bezahlt hat, und fügt eine von einem Vertreter unterzeichnete schriftliche Bestätigung und eventuelle Rechnungen für zusätzliche Kosten bei. MARRÉ GmbH erhält nur dokumentierte Kommentare, die innerhalb der angegebenen Frist von 8 Tagen eingehen. Die MARRÉ GmbH ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Beschwerde eine schriftliche Entscheidung zu treffen, und kann die Frist zur Lösung der Beschwerde aufgrund der Sammlung von Informationen und der Überprüfung der Behauptungen der Beschwerde beim Dienstleister um maximal 14 Tage verschieben . Die MARRÉ GmbH bearbeitet nur solche Reklamationen, deren Ursache nicht am Reiseort behoben werden konnte. Bis zur Entscheidung des Veranstalters verzichtet der Reisende auf die Vermittlung durch andere Personen, gerichtliche Organe und die Auskunftserteilung an die Medien. Die höchste Entschädigungsgebühr kann die Höhe des beworbenen Teils der Leistung erreichen, sie kann nicht bereits in Anspruch genommene Leistungen oder den gesamten Arrangementbetrag umfassen. Dies schließt das Recht des Käufers auf Ersatz des ideellen Schadens aus.
10. ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTS
Bei Streitigkeiten gegen den Reisenden oder den Veranstalter ist das Gericht in Wien / Zagreb zuständig.